Kosten

Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfe:

Alle Patienten erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Rechnung wird sorgfältig erstellt und listet die in der Praxis im Zusammenhang mit Ihrer Konsultation erbrachten Leistungen auf. Die Sätze modifizieren sich ggfs. nach Anzahl bzw. zeitlichem Aufwand. Für die vollständige Erstattung kann leider keine Gewähr übernommen werden. Eine Anpassung der Rechnungserstellung an die Vielzahl verschiedener Tarife stellt leider einen nicht zu leistenden Aufwand dar. Die von den Versicherungen aktuell zugrunde gelegten Sätze basieren auf der GebüH-Version von 1985 und beschränken sich außerdem meist auf den Mindestsatz. Die GebüH ist für Heilpraktiker juristisch unverbindlich.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Gesetzlich versicherte Patienten müssen ihre Kosten meist selbst übernehmen, können diese aber im Rahmen der Steuererklärung als Krankheitskosten nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) geltend machen.

Selbstzahler:

Die Rechnung setzt sich aus den erbrachten Leistungen zusammen. Als Orientierung gelten folgende Stundensätze:

  • Behandlung von chronischen Erkrankungen und Beratungsleistungen für 100,- €
  • Osteopathische Behandlungen für 90,- €
    • Erstanamnese/Untersuchung/Beratung für 100,- € (i. d. R. 1 Std.)
    • Erstellen des Behandlungskonzepts/Rezeptierung plus Besprechung für 100-250,- € (1-2,5 Std.)
    • ist der zeitliche Aufwand geringer, reduzieren sich die Kosten; abgerechnet wird viertelstündlich
    • Folgebehandlungen, Folgerezepte, Beratung per Telefon/Mail richten sich ebenso nach dem zeitlichen Aufwand

Behandlungsgutscheine sind auf Anfrage möglich.